Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Jugendhilfeleistung, die am Standort Schule erbracht wird. Sie gründet sich auf den § 13 (Jugendsozialarbeit) des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Ziel von JaS ist es, sozialen oder individuellen Beeinträchtigungen von Schülerinnen* und Schülern* mit niedrigschwelligen Angeboten zu begegnen, sowie ihre soziale Integration zu fördern.
JaS wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie durch die Landeshauptstadt München.